REACH

Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien

REACH, die Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe ist seit 1. Juni 2007 in Kraft.

REACH soll ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherstellen, den freien Verkehr von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen gewährleisten und die Wettbewerbsfähigkeit und Innovation verbessern.

REACH schafft europaweit einheitliche Vorschriften zur Neustoffanmeldung und Altstoffbewertung.

REACH schreibt den jeweiligen Akteuren in der Wertschöpfungskette – Hersteller – Importeur – nachgeschalteter Anwender – Pflichten und Auflagen zu, die im Umfang und Zeitausmaß genau festgelegt sind. Händlern obliegt die Aufgabe Informationen - zB im Rahmen von Sicherheitsdatenblättern - weiterzuleiten. Verbrauchern und Verwendern soll dadurch höchstmöglicher Schutz zuteil werden.

Es gilt der Grundsatz „Ohne Daten kein Markt“. Das heißt, dass nicht registrierte oder zugelassene Stoffe nicht mehr in der EU-Gemeinschaft hergestellt oder in den Verkehr gebracht werden dürfen.



Die Donau Chemie Gruppe als ihr REACH-Ansprechpartner

Die Donau Chemie Gruppe hat den REACH-Rechtsetzungsprozess mitverfolgt und konnte sich rechtzeitig die Expertise aneignen, REACH auf ihre breite Produktpalette anzuwenden. Die im EU-Raum und international tätige Donau Chemie Gruppe selbst wird von REACH als Produzent, Importeur, nachgeschalteter Anwender und Händler erfasst.
 
Ansprechpartner
Dr. Johannes Stockinger Leiter Sicherheit, Umwelt & Qualität
+43 1 711 48-1222
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Ansprechpartner
Dr. Thomas Sturm REACH-Koordinator
+43 1 711 48-1330
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